Die unerwünschte Souveränität (Angela Mahr / Podcast Teil 1 / Apolut)

Fehlerkorrektur zu Minute 5:10: Im Podcast müsste es heißen: „War die Sezession der Krim 2014 völkerrechtswidrig? Nein. Die Bürger der Krim entschieden darüber in einem Referendum, daher war es eine Sezession, keine Annexion.“ (So steht es in meinem Originaltext)

Zur völkerrechtlichen Einordnung des Zeitgeschehens

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist wie folgt in der UN-Charta verankert: Nach „Kapitel I — Ziele und Grundsätze“ setzen die Vereinten Nationen sich das Ziel, „freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker (Hervorhebung durch die Autorin) beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen“.Um den dafür notwendigen „Zustand der Stabilität und Wohlfahrt“ herbeizuführen, fördern die Vereinten Nationen gemäß Artikel 55 „die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion“.

Der Krieg in der Ukraine und das Völkerrecht

Die folgenden kurzen Fragen und Antworten zur völkerrechtlichen Einordnung des Zeitgeschehens sollen im weiteren Verlauf des Textes erklärt werden.

  • Ist Putins Angriff auf die Ukraine völkerrechtswidrig? Ja. Das UNO-Gewaltverbot verbietet allen Staaten untereinander die Anwendung von Gewalt.
  • Wurde der Putsch in der Ukraine 2014 vom Westen orchestriert, das heißt entscheidend mitgestaltet? Ja. Die Europa-Beauftragte aus dem US-Außenministerium Victoria Nuland wurde abgehört, als sie die Zusammenstellung der ukrainischen Regierung nach dem Putsch plante.
  • War der Putsch in der Ukraine 2014 völkerrechtswidrig? Ja. Das UNO-Gewaltverbot verbietet auch verdeckte Kriegsführung und Regime Changes.
  • War die Sezession der Krim 2014 völkerrechtswidrig? Nein. Die Bürger der Krim entschieden darüber in einem Referendum, daher war es eine Sezession, keine Annexion.
  • Wäre eine Sezession der Donbass Republiken völkerrechtswidrig? Die Frage ist rein hypothetisch, denn die beiden Republiken im Donbass haben lediglich Selbstbestimmung eingefordert, und damit verbunden die vom Westen 2014 installierte ukrainische Regierung nicht anerkannt. Wladimir Putin hat Donezk und Lugansk, die beiden neuen Republiken in der Ostukraine, erst 2022 anerkannt. Aber die Antwort wäre: Nein. Die Frage einer Sezession betrifft die Ukraine, nicht das Völkerrecht.
  • Gab es Unterdrückung und Krieg gegen einen Teil der Bevölkerung in der Ukraine und damit gegen eine ethnische Minderheit seitens der vom Westen installierten Regierung? Ja. Es währte seit dem Putsch 2014 acht Jahre lang ein Bürgerkrieg.
  • Hat die ukrainische Regierung das Minsker Friedensabkommen vom Februar 2015 gebrochen? Ja. Der Westen hat dabei, anstatt gegenzusteuern, die Situation durch Waffenlieferungen verschärft.“